Cookie-Richtlinie von brooks england

Dieses Dokument informiert Nutzer:innen über die Technologien, die brooks england dabei helfen, die im Folgenden beschriebenen Zwecke zu erreichen. Diese Technologien ermöglichen es dem Anbieter, beim Interagieren der Nutzer:innen mit brooks england auf Informationen zuzugreifen und diese zu speichern (zum Beispiel mittels eines Cookies) oder Ressourcen zu nutzen (zum Beispiel durch das Ausführen eines Skripts) auf dem Gerät der Nutzer:innen.
Der Einfachheit halber werden all diese Technologien in diesem Dokument als „Tracker“ bezeichnet – sofern kein Grund zur Differenzierung besteht. Zum Beispiel wäre es, obwohl Cookies sowohl in Web- als auch in mobilen Browsern verwendet werden können, ungenau, im Zusammenhang mit mobilen Apps von Cookies zu sprechen, da es sich dabei um einen browserbasierten Tracker handelt. Aus diesem Grund wird der Begriff Cookies in diesem Dokument nur dann verwendet, wenn ausdrücklich diese besondere Art von Tracker gemeint ist.
Manche der Zwecke, für die Tracker verwendet werden, erfordern möglicherweise auch die Zustimmung der Nutzer:innen. Wann immer eine Zustimmung erteilt wird, kann sie jederzeit gemäß den in diesem Dokument bereitgestellten Anweisungen frei widerrufen werden.
Brooks england verwendet sowohl direkt vom Anbieter verwaltete Tracker (sogenannte „Erstanbieter“-Tracker) als auch Tracker, die von Diensten Dritter bereitgestellt werden (sogenannte „Drittanbieter“-Tracker). Sofern in diesem Dokument nicht anders angegeben, können Drittanbieter auf die von ihnen verwalteten Tracker zugreifen.
Die Gültigkeits- und Ablaufzeiträume von Cookies und anderen ähnlichen Trackern können je nach der vom Anbieter oder dem jeweiligen Drittanbieter festgelegten Lebensdauer variieren. Manche von ihnen laufen mit dem Ende der Browser-Sitzung der Nutzer:innen ab. Zusätzlich zu den Angaben in den Beschreibungen der jeweiligen Kategorien weiter unten finden Nutzer:innen genauere und aktuelle Informationen zur Lebensdauer sowie weitere relevante Informationen – etwa zum Vorhandensein weiterer Tracker – in den verlinkten Datenschutzerklärungen der jeweiligen Drittanbieter oder durch Kontaktaufnahme mit dem Anbieter.